Allgemeine Geschäftsbedingungen / Florida Cape LLC
1. Mit der Bestätigungsnachricht durch den Vermieter und die eingegangene Anzahlung auf dem Konto des Vermieters wird die Reservierung rechtswirksam und die Mietbedingungen erlangen auch gegenüber den angemeldeten Personen Gültigkeit.
2. Bei unseren Unterkünften handelt es sich um sogenannte „Airbnb’s“ (ab 7 Tage) und nicht um hotelähnliche Unterkünfte mit 24-Stunden-Rundumbetreuung. Das Einchecken findet kontaktlos statt und die Hausverwaltung ist nur zu den unten aufgeführten Zeiten erreichbar. Um Fragen und Unklarheiten vorwegzunehmen, bitten wir deswegen darum, die AGB´s - und die Anreiseinformationen, welche Sie spätestens 3 Tage vor Reiseantritt erhalten - bereits vor der Anreise sorgfältig zu lesen.
3. Die telefonische Erreichbarkeit der Hausverwaltung ist zwischen 08.00 und 12.00 Uhr und zwischen 16.00 und 20.00 Uhr. Bei Anliegen außerhalb dieser Zeiten muss der Gast warten bis die Hausverwaltung wieder erreichbar ist. Das betrifft auch eventuelle Defekte von Geräten, Haushaltsgegenständen, defekte Klimaanlagen und die Nutzbarkeit des Pools (falls vorhanden). Frühestens am Folgetag der Meldung (am Wochenende je nach Dringlichkeit auch frühestens am Montag) wird sich ein Handwerker nach Verfügbarkeit dem Problem annehmen.
4. Unser Büro reagiert auf Fragen und Anliegen nur wochentags zwischen 8.00 und 11.30 Uhr sofort, außerhalb dieser Zeiten kann es bis zu einem Tag Verzögerung in der Beantwortung von Emails und Nachrichten kommen. Wir sind dennoch immer bemüht, zeitnah zu reagieren.
5. Das Villa kann am Anreisetag von 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr übernommen werden (späterer Check In ist möglich). Sollten Sie zu einem anderen Zeitpunkt eintreffen, so ist es unbedingt erforderlich, den Vermieter oder die Hausverwaltung hiervon in Kenntnis zu setzen. Die Hausverwaltung ist für Fragen zum Einchecken am Anreisetag nur zwischen 16.00 und 20.00 Uhr erreichbar. Der Gast übernimmt die volle Verantwortung dafür, falls er nicht in die Unterkunft gelangen kann, weil er sich nicht rechtzeitig und ausreichend über die Eincheckmodalitäten informiert und eventuelle Fragen vorzeitig geklärt und / oder die erforderlichen Anreiseinformationen nicht zur Hand hat.
6. An Abreisetag des Gastes wird eine Schlussabnahme der Ferienunterkunft (durch die Hausverwaltung) durchgeführt. Check-out Zeit ist bis spätestens 10.00 Uhr. Eine spätere Abreise ist nach vorheriger Absprache und je nach Verfügbarkeit und gegen einen Aufpreis möglich. Setzen Sie sich hierfür bitte rechtzeitig mit dem Büro in Verbindung.
7. Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit, eine schriftliche Kündigung ist dazu nicht erforderlich.
8. Falls Beanstandungen am Mietobjekt auftreten sollten, müssen diese unverzüglich, d.h. innerhalb von 24 Stunden dem Büro oder der Hausverwaltung gemeldet werden. Spätere Beanstandungen können nicht akzeptiert werden. Dem Vermieter muss ein angemessener Zeitrahmen zur Beseitigung etwaiger Mängel bewilligt werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Vermieter keine Garantie übernehmen kann, dass alle vom Mieter genannten Beanstandungen noch während des Aufenthalts des Mieters beseitigt werden können (z.B. sofern Fremdpersonal/firmen beauftragt werden müssen). Der Vermieter kann die Abhilfe verweigern, sofern sie unmöglich ist oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist.
9. Falls eine Kaution im Vorfeld geleistet wurde, zahlt der Vermieter die Kaution nach Mietende innerhalb von 14 Tagen an den Feriengast zurück. Der Vermieter ist jedoch berechtigt, die Rückzahlung der Kaution bei Schäden und Verunreinigungen am Mietobjekt, bis zur Klärung aller Umstände und Behebung der Schäden, zu verweigern. Die Schadenskosten werden von der Kaution abgezogen und die restliche Kaution wird zurückerstattet, nachdem der Schaden behoben und die Kosten für die Reparatur ermittelt wurden. Die Kaution übersteigende Beträge werden nachträglich vom Mieter übernommen. Von den Mietern verursachte Beschädigungen sind von diesen an den Verwalter oder den Vermieter zu melden. Schäden die nicht gemeldet wurden, gehen zu Lasten des unterzeichnenden Mieters. Der unterzeichnende Mieter haftet gesamtschuldnerisch für alle von Ihm angemeldete Personen. Es empfiehlt sich in diesem Zusammenhang eine private Haftpflichtversicherung.
10.Der Mieter ist nicht befugt weitere Schlüssel für das Ferienhaus und sonstige Schlüssel, die ihm ausgehändigt werden, anzufertigen.
11. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass bei einem Schlüsselverlust grundsätzlich davon ausgegangen werden muss, dass die Gefahr eines Missbrauchs durch Unbefugte besteht. Im Interesse der Sicherheit muss deshalb in solchen Fällen die Schließanlage ersetzt werden. Die Kosten für den Ersatz sind vom Mieter zu tragen. Der Mieter ist verpflichtet, jeden Schlüsselverlust unverzüglich dem Büro oder der Hausverwaltung zu melden. Der Schlüsselverlust wird dem Mieter in Rechnung gestellt. Sollte sich der Mieter selbst aus seiner Wohnung aussperren so dass die Hausverwaltung jemanden schicken muss, um ihn hereinzulassen, wird eine Gebühr von $60.00 erhoben. Dieser Betrag wird direkt vor Ort von der beauftragten Person eingefordert.
12. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für erlittene Schäden an Personen oder beweglichen Sachen. Dies gilt im Besonderen für die Nutzung des Pools und des Bootsdocks – sofern bei Ihrer Unterkunft vorhanden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass der Zugang zum Pool und dem Bootsdock, und damit zum Wasser, vor dem Zutritt von Kindern zu schützen ist. Im Namen aller von ihm angemeldeten Personen, verzichtet der Mieter mit seiner Unterschrift für sich, die Mitreisenden und Gäste des Mieters ausdrücklich auf jedwede Regressansprüche in diesem Zusammenhang.
13. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass nicht von ihm zur Verfügung gestellte, aber von früheren Gästen überlassene Gegenstände in ordnungsgemäßem Zustand oder benutzbar sind, wie z. B. Angel- und Strandausrüstung oder Fahrräder.
14. Bei hohen Temperaturen ist der Sprung in den Pool für jeden Gast erfrischend. Damit dies so bleibt, kommt einmal in der Woche Personal für die Poolpflege vorbei. Diese Teams arbeiten flexibel. Ein genauer Wochentag dieser Maßnahmen kann daher nicht genannt werden. In dieser Zeit kann der Pool nicht genutzt werden. Unsere Pools werden ganzjährig unter ökologischen und ökonomischen Aspekten im Ermessen des Vermieters beheizt. Als Vermieter sind wir per Landesgesetz verpflichtet, folgende Vorschriften einzuhalten: Die ideale Temperatur für Freizeitpools beträgt zwischen 77-82.5 Grad Fahrenheit und ist damit etwa 10° kälter als die durchschnittliche Körpertemperatur. Zu hohe Temperaturen können zu Dehydrierung, Überhitzung, lebensgefährlichen Muskelkrämpfen und weiteren gesundheitsschädlichen Folgen führen da der Mensch die körpereigene Wärme nicht mehr richtig ableiten kann über die Haut. Außerdem werden bei zu hohen Temperaturen auch die Bakterien aktiver und vermehren sich, während die Algenbildung ebenfalls angeregt wird. Mit 82 Grad Fahrenheit liegen unsere Pools bereits an der Obergrenze in Bezug auf diese optimale Temperatur. Beachten Sie bitte außerdem, dass es bei niedrigen Temperaturen in der Nacht länger dauern kann, bis sich der Pool tagsüber vollständig erwärmt hat. Bei sehr niedrigen Lufttemperaturen schaltet die Heizung aus Sicherheitsgründen ab. Da wir das Wetter nicht beeinflussen können, bitten wir diesbezüglich um Ihr Verständnis.
15. Die Gartenpflege findet einmal in der Woche statt. Auch diese Teams arbeiten flexibel so dass ein genauer Wochentag oder Zeitpunkt für diese Maßnahmen vom Vermieter nicht genannt werden kann.
16. Ferienwohnungen sind in erster Linie „Gebrauchsgegenstände“; es bedarf in regelmäßigen Abständen Renovierungen. Wir sind stets bemüht, bauliche Arbeiten und Renovierungen in der Nebensaison und bei geringer Belegung durchzuführen. Leider kann die Notwendigkeit solcher Tätigkeiten von heute auf morgen entstehen – auch an privaten oder kommunalen Bauten in der Nähe Ihrer Unterkunft. Hierauf haben wir keinen Einfluss, übernehmen dementsprechend keine Haftung und sind als Vermieter auch nicht verpflichtet, Gäste über solche Maßnahmen zu informieren es sei denn, dass der Zugang zu der Ferienunterkunft notwendig ist.
17. Im tropischen Klima Floridas verirrt sich auch mal Ungeziefer wie z.B. Kakerlaken und Ameisen in die Wohnräume, was sich auch trotz vorsorglicher und regelmäßiger Schädlingsbekämpfung nicht vollständig vermeiden lässt! Weiterhin kann es in der Gegend frei lebende Hunde und Katzen geben. Eine Fernhaltung dieser „Streuner“ von unseren Unterkünften ist nicht immer möglich. Um diese Tiere nicht zur Rückkehr oder zum Bleiben zu animieren, ist es daher verboten, die Tiere in der Nähe der Ferienunterkunft zu füttern.
18. In unseren Häusern „Villa Endless Paradise & Island Cove of Cape Coral “ Die Mitnahme anderer Tiere (z.B. Hunde, Katzen, Vögel) ist nicht gestattet.
19. Nur angemeldete Personen haben das Recht das Ferienhaus zu bewohnen bis zu der in der Beschreibung angegebenen Maximalzahl an Personen. Kinder und Säuglinge gelten als volle Personen. Werden in dem Haus nicht angemeldete und dort nächtigende Personen angetroffen, kann dies die sofortige, fristlose Kündigung des Mietvertrages ohne Rückerstattungsanspruch zur Folge haben. Zudem ist der Vermieter berechtigt, nur die unangemeldeten Personen von der Nutzung der Ferienunterkunft auszuschließen oder eine Nachgebühr für unangemeldete Personen vor Ort zu erheben.
20. Ihre Ferienunterkunft ist ein Nichtraucher-Domizil. Das Rauchen im Außenbereich ist gestattet - unter Rücksichtnahme gegenüber anderen Gästen. Bitte werfen Sie Ihre Zigarettenstummel nicht achtlos auf den Boden, sondern entsorgen Sie diese ordnungsgemäß.
21. Dem Mieter obliegt während der Mietzeit die regelmäßige Reinigung des Objekts. Eine Zwischenreinigung durch einen Reinigungsdienst kann auf Kosten des Mieters durchgeführt werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Verwalter oder Vermieter.
22. Das Zahlen einer Endreinigung befreit den Mieter nicht davon, das Objekt bei der Übergabe in besenreinem Zustand zu verlassen. Anfallender Müll ist in Plastiksäcken in den dafür vorgesehenen Mülltonnen zu entsorgen, der Grill (sofern vorhanden) muss nach der Nutzung gereinigt werden, der Kühlschrank geleert sein. Einrichtungsgegenstände sind in funktionsfähigem, lebensmittelsauberem Zustand am Abreisetag zu übergeben. Kommt der Mieter dieser Reinigungsverpflichtung nicht nach, ist der Vermieter berechtigt, diese Reinigungsarbeiten, zusätzlich zur Endreinigung, auf Kosten des Mieters vorzunehmen und je nach Aufwand $25.00 – 50.00 von der Kaution einzubehalten bzw. einzufordern. Wir weisen in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass keine Speisen und Getränke im Bett zu verzehren sind. Bitte beachten Sie: der Müll wird einmal in der Woche abgeholt, so dass Sie bei Ihrer Ankunft eventuell volle Tonnen vorfinden.
23. Ferienwohnungen und Apartments haben die Ausstattung, die Sie während des Urlaubs brauchen, können aber vom heimischen Standard abweichen. Auch Einrichtungen und Ablageflächen sind Urlaubszwecken angepasst. Die genauen Ausstattungsmerkmale können der jeweiligen Apartmentbeschreibung entnommen werden. Änderungen vorbehalten: wir weisen darauf hin, dass die auf den Bildern gezeigten Einrichtungsgegenstände abweichen können. Die Benutzung von Klimaanlagen und anderen Geräten im Ausland kann vom gewohnten Standard abweichen und unter Umständen mit Geräuschen verbunden sein. Bitte beachten Sie, dass nicht immer alle Räume über eine eigene Klimaanlage bzw. Heizmöglichkeit verfügen (evtl. bieten die Räume Raumklimaanlagen/mobile Klimaanlagen). Bäder in Ferienwohnungen sind manchmal verhältnismäßig klein. Der Wasserdruck in Ferienanlagen mit größerer Gästeanzahl kann zu bestimmten Zeiten landestypisch gering sein. Auch sind Temperaturschwankungen in Bezug auf die Wassertemperatur keine Seltenheit. Bauvorschriften in anderen Ländern sind unter Umständen weniger streng. Zum Teil gibt es steile Treppen oder Treppen ohne Handlauf. Die Elektroinstallationen entsprechen landestypischen Sicherheitsbestimmungen. Die Maße von Fenstern und Türen in Ferienunterkünften können von der gewohnten Norm abweichen. Die Schallisolierung wird ebenfalls nicht immer so sein, wie Sie es von zu Hause gewohnt sind.
24. Fernsehgeräte in unseren Unterkünften bieten generell nur landestypische und lokale Programme. Auf die Senderauswahl haben wir keinen Einfluss. Die Empfangs- und Bildqualität hängt u.a. von der Lage und vom Wetter oder bei entsprechenden Geräten vom Internetempfang ab. Das kann auch die Qualität des Internets betreffen. Da es landestypisch nur Oberlandleitungen gibt, spielen Wind und Wetter bei der Qualität eine Rolle.
25. Zusätzliche Schlafmöglichkeiten in unseren Unterkünften finden Sie in Form von Klappsofas, Schlafsesseln oder Tagesbetten vor. Diese Schlafmöglichkeiten gehören nicht zwingend zur festen Zimmerausstattung und sind gegebenenfalls transportabel, damit sie schnell dort aufgestellt werden können, wo sie gebraucht werden. Diese Mobilität hat manchmal ihren Preis: Weniger Komfort und weniger Platz im Zimmer. In der Beschreibung ausgewiesene Babybetten sind keine Gitterbetten. Es handelt sich in der Regel um ausklappbare Reisebetten welche sich für Kleinkinder bis 2 Jahre eignen. Generell sind Betten in Ferienunterkünften manchmal weicher oder härter als gewohnt, haben andere Maße in Länge und Breite und sind für eine breite Masse an Gästen in Bezug auf Größe, Gewicht, Körperform und Schlafverhalten ausgelegt. Jeder Gast ist anders und es existiert nicht die eine Matratze, die für jeden perfekt ist. Wir bitten diesbezüglich von Beschwerden abzusehen bzw. um Verständnis dafür, dass Beschwerden hinsichtlich des Schlafkomforts von uns kommentarlos zur Kenntnis genommen werden.
26. Unsere Unterkünfte sind Selbstversorgerunterkünfte, d.h. Verbrauchsgüter wie z. B. Toilettenpapier, Spülmittel, Schwämme und Müllbeutel werden von uns nur für den Erstgebrauch nach Ihrer Anreise zur Verfügung gestellt. Nahrungsmittel wie z. B. Gewürze oder Kaffee werden von uns grundsätzlich nicht zur Verfügung gestellt.
27. Verbrauchskosten wie Wasser, Strom und Heizung sind generell im Mietpreis enthalten und für einen Normalverbrauch berechnet. Sollten diese Kosten überdurchschnittlich hoch liegen, hält der Vermieter sich vor, eine Nachbelastung zu berechnen. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer verspäteten Rückzahlung der Kaution kommen.
28. Auf Anfrage des Mieters wird der Vermieter, soweit möglich, bis 6 Wochen vor Reiseantritt Umbuchungen vornehmen. Umbuchungen sind z. B. Änderung des Reisedatums oder der Unterkunft. Hierfür wird eine separate Gebühr in Höhe von $50.00 erhoben. Der Vermieter behält sich vor, bei einer Änderung der Unterkunft oder des Reisetermins den Preis für die geänderte Leistung auf Grundlage der dann gültigen Preise und Bedingungen neu zu berechnen. Für Buchungen mit Fremdwährung ist in Bezug auf Änderungen der Wechselkurs bindend, welcher am Buchungstag angegeben war.
29. Sollte der Vermieter aus übergeordneten Gründen gezwungen sein vom Mietvertrag zurückzutreten, begründet dies keinen Regressanspruch des Mieters. Rückerstattungen werden ebenfalls nicht gewährt bei bereits bekannten von der Regierung ausgerufene lokalen oder nationale Katastrophenfälle (bereits existierende Epidemien, Pandemien und öffentliche Gesundheitsnotstände und bei Krankheiten, von denen bereits bekannt ist, dass sie innerhalb einer bestimmten Region vorkommen). Dies gilt auch für Wetter- oder Naturereignisse, die so häufig vorkommen, dass sie vorhersehbar sind – zum Beispiel Hurrikane, die während der Hurrikan Saison in Florida auftreten. Ebenfalls ausgeschlossen sind Rückerstattungen bei Transportstörungen, wie Straßensperrungen sowie Flug-, Zug-, Bus- und Fährstornierungen, unerwartete Krankheit oder Unfall; behördliche Verpflichtungen wie Geschworenenpflichten, Gerichtsvorladungen oder militärische Pflichten der Reisenden sowie für Reisehinweise oder andere behördliche Hinweise (die kein Reiseverbot oder keine Reisesperre darstellen).
Der Mietvertrag kommt nicht zustande, wenn die Anzahlung der Miete bis 2 Wochen nach Unterzeichnung des Mietvertrages und/oder die Restzahlung zzgl. Kaution bis spätestens 60 Tage vor Mietbeginn nicht gezahlt wurden. Der Mieter hat in diesem Fall keinen Anspruch auf die Erstattung einer eventuell bereits geleisteten Anzahlung.
30. Sollte eine dieser Mietbedingungen kraft Gesetzes unwirksam sein oder werden, so ist sie durch dem Sinne entsprechende zu ersetzen. Die übrigen Mietbedingungen werden dadurch nicht berührt. Wir erstellen gerade Inhalte für diese Seite. Um unseren eigenen hohen Qualitätsansprüchen gerecht zu werden benötigen wir hierfür noch etwas Zeit.